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Crashkurs EU-Beihilferecht – dargestellt u.a. am NÖ Nachrangkapital der NÖBEG
Fast alle Maßnahmen der öffentlichen Hand zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-Krise (90/100%-Garantien, Fixkostenzuschuss, Kurzarbeit, Gastro-Umsatz-Zuschuss….) fußen auf dem EU-Beihilferecht. Dessen Systematik (Beihilfen sind grundsätzlich verboten, aber es gibt eine Vielzahl an Ausnahmebestimmungen, die wiederum Einschränkungen unterworfen sind) ist für Nicht-Förderexperten kaum zu durchdringen und führt daher in der Praxis zu zahlreichen Missverständnissen.
Mit Fokus auf den „befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von Covid-19“ wird eine kompakte Darstellung des Beihilferechts präsentiert. Auch die Erfahrungen des Landes NÖ anlässlich der Notifizierungsverhandlungen des neuen geförderten NÖ Nachrangkapitals mit der EU-Kommission sind Teil des Vortrages.
Vortragender: Mag. Stefan Lichtenecker, CFA, FRM / NÖBEG
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